Mit einer untervermieteten Wohnung Geld verdienen

Ein "Klassiker" von passivem Einkommen ist die Vermietung von Immobilien. In den häufigsten Fällen wird hierzu eine Wohnung oder ein Haus gekauft und vermietet. Nicht jeder kann sich jedoch die hierbei erforderliche hohe Investitionssumme leisten, wenn weder genug Eigenkapital vorhanden ist, oder aber auch ein hohes Darlehen nötig wäre. Es gibt allerdings auch eine Alternative ohne hohe Investitionssumme: 

 

Durch Untervermietung von Immobilien 

 

Du vermietest deine angemietete Wohnung oder Immobilie dabei einfach weiter an einen Untermieter.

Mit der Hilfe von Internetplattformen wie z.B. Airbnb , Vrbo, Homeaway, etc.. kann dieses Vermietungsmodell auch weltweit erfolgen. Du musst hierzu auch nicht unbedingt zur selben Zeit wie dein Untermieter bzw. Gast in der Wohnung sein. Es gibt mittlerweile einige Leute, die sich weltweit mehrere ansprechende Immobilien angemietet haben, diese dann auch selbst nutzen, wenn sie vor Ort sind, und die restliche Zeit wiederum untervermieten.

Vor allem in attraktiven Orten wie Städten oder Urlaubszielen kann das Ganze ein attraktives Modell sein, mit dem man Gewinn erzielen kann.

 

Der Gewinn entsteht folgendermaßen:

 

Du mietest dir ganz normal - möglichst günstig - eine Wohnung in einer guten Lage an, und zahlst ganz regulär deinem Vermieter eine vereinbarte Monatsmiete. Nun richtest du die Wohnung schön möbliert ein, und bietest sie zur Untervermietung bei den bekannten Plattformen an. Jetzt kommt der Trick: Durch eine tagesweise bzw. wöchentliche Vermietung lässt sich im relativen Vergleich zur üblichen Monatsmiete nämlich ein höherer Mietpreis erzielen. Die Differenz von Tages-/Wochenpreis zu Monatspreis ist dann dein Gewinn.

 

Hier ein Beispiel:

 

Du mietest dir in Berlin eine 2-Zimmerwohnung mit 60 m² an. Mietpreis: 12€/m² , macht eine Monatsmiete von 720€.

Nun vermietest du diese Wohnung weiter, zu einem üblichen Tagespreis (Übernachtungspreis) von 70€ / Nacht. Das ergibt einen Wochenpreis von 490€. Die Endreinigung sollte der Untermieter/Gast extra zahlen.

Bei einer durchschnittlichen Belegung von 2 Wochen pro Monat erzielst du somit Einnahmen von 980€ / Monat.

Du erzielst also bei einer 2-wöchigen Belegung einen Gewinn von 260€ /Monat.

Bei 4 Wochen Belegung wären es dann schon 520€ Gewinn / Monat!

 

Diese Belegung ist durchaus realistisch für beliebte Orte wie Berlin. Saisonal kannst du die Mietpreise auch anpassen.

Den Gewinnbetrag musst du allerdings noch versteuern - du kannst aber deine Aufwände auch anrechnen (also die Miete, die du selbst zahlst, die Möbel, Fahrtkosten etc..). Eine Gewerbeanmeldung macht ggf. Sinn.

Die Wohnung sollte von dir natürlich schön eingerichtet und möbliert sein, eventuell mit einigen Extras wie kostenloses Internet oder Streaming, etc..

 

Risiken:

  • Zu wenig Einnahmen durch Vermietung: Eine durchschnittliche Belegung, die auch deine Mietkosten deckt ist natürlich nicht garantiert. Es kann also durchaus sein, dass du insgesamt ein Verlustgeschäft machst. Du solltest also auch unbedingt Rücklagen bilden, um Monate mit weniger Einnahmen dementsprechend kompensieren zu können. Bei einem dauerhaften Verlustgeschäft solltest du deine angemietete Wohnung wieder kündigen, du musst hierbei aber die gesetzliche Kündigungfrist von 3 Monaten berücksichtigen. Anbieter wie z.B. AirBnb versuchen allerdings durch ein intelligentes Preissystem eine möglichst hohe Belegung deiner Wohnung zu erzielen, weil Airbnb durch die Provision an deinen Vermietungen mitverdient. Du kannst auch versuchen deine Wohnung über mehrere Plattformen gleichzeitig anzubieten, um die Belegung immer möglichst hoch zu halten.
  • Beschädigung an deinem Inventar / der Immobilie: Airbnb bietet für diese Fälle eine kostenfreie Versicherung an, die eventuelle Schäden abdeckt, um die Gastgeber zu schützen. Du kannst auch jederzeit eine Kaution von deinen Gästen/Untermietern verlangen

Grundvoraussetzung:

 

Für dieses Einkommensmodell brauchst du unbedingt die Erlaubnis deines Vermieters. Deine Gäste bzw. Untervermieter wiederum müssen nicht unbedingt erfahren, dass du die Wohnung weitervermietest und nicht der Eigentümer bist. Für deine Gäste bist du der einzige Vertragspartner.

 

 

 

  

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